Darum geht es...

Mit der Neuerung in der Strahlenschutzgesetzgebung zum 01.01.2019 hat der Strahlenschutzverantwortliche in einem Krankenhaus dafür Sorge zu tragen, dass bei CT-Untersuchungen und Interventionen sowie auch Untersuchungen mit offenen radioaktiven Stoffen ein

Medizinphysikexperte (MPE) mit der entsprechenden Fachkunde 

herangezogen wird.

Ab dem 01.01.2019 ist für neue CT- oder Interventions-Anlagen die Zusammenarbeit mit einem MPE für die Optimierung und Überwachung des Anlagenbetriebs nachzuweisen; dies gilt auch bei einem Betreiberwechsel. 

 

Das Problem...

In Ihrer Einrichtung ist das vorhandene Personal entweder nicht ausreichend qualifiziert und/oder sehr  stark anderweitig ausgelastet.

Die Lösung

Als fachkundige Medizinphysikexpertin für die Bereiche

  • Strahlentherapie inkl. Afterloading,
  • Nuklearmedizin,
  • Röntgendiagnostik und –therapie

biete ich Ihnen für die gesetzlich vorgeschriebene Hinzuziehung meine Unterstützung auf freiberuflicher Basis an.

Ihre Vorteile

  • Keine zusätzliche, teure und zeitaufwändige Qualifikation der Mitarbeiter notwendig.
  • Überschaubarer Zeitrahmen.
  • Klar kalkulierbarer Kostenrahmen.
  • Rechtliche und fachliche Sicherheit.

Handeln Sie jetzt

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