Darum geht es...
Mit der Neuerung in der Strahlenschutzgesetzgebung zum 01.01.2019 hat der Strahlenschutzverantwortliche in einem Krankenhaus dafür Sorge zu tragen, dass bei CT-Untersuchungen und Interventionen sowie auch Untersuchungen mit offenen radioaktiven Stoffen ein
Medizinphysikexperte (MPE) mit der entsprechenden Fachkunde
herangezogen wird.
Ab dem 01.01.2019 ist für neue CT- oder Interventions-Anlagen die Zusammenarbeit mit einem MPE für die Optimierung und Überwachung des Anlagenbetriebs nachzuweisen; dies gilt auch bei einem Betreiberwechsel.
Das Problem...
In Ihrer Einrichtung ist das vorhandene Personal entweder nicht ausreichend qualifiziert und/oder sehr stark anderweitig ausgelastet.
Die Lösung
Als fachkundige Medizinphysikexpertin für die Bereiche
- Strahlentherapie inkl. Afterloading,
- Nuklearmedizin,
- Röntgendiagnostik und –therapie
biete ich Ihnen für die gesetzlich vorgeschriebene Hinzuziehung meine Unterstützung auf freiberuflicher Basis an.
Ihre Vorteile
- Keine zusätzliche, teure und zeitaufwändige Qualifikation der Mitarbeiter notwendig.
- Überschaubarer Zeitrahmen.
- Klar kalkulierbarer Kostenrahmen.
- Rechtliche und fachliche Sicherheit.